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WS Kinderschutz – verpflichtend

Als anerkannter Jugendhilfeträger sind wir dem Schutzauftrag zum Wohle des Kindes nach § 8a
Abs. 4 SGB VIII, verpflichtet. Daher stellt die Sicherstellung des Kindeswohls einen besonders
wichtigen Schwerpunkt in unserem täglichen Umgang mit den Klient_innen dar. Wir erkundigen
uns, in den mit uns kooperierenden Einrichtungen, nach dem jeweiligen Schutzkonzept gegen
sexualisierte Gewalt und verpflichten uns dem GLuE Verhaltenskodex.

Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt nur vor, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines
Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind,
die Gefahr abzuwenden und so mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Schädigungen zu erwarten sind.

Teilnehmende erwerben Wissen zu den Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung und den Umgang damit.

Referentin: Dipl. Soz.-Päd. Susanne Hofmann